Gebärdensprachdolmetscher

Nicht sehen – trennt von Dingen. Nicht hören – trennt von Menschen.

Was macht ein Gebärdensprachdolmetscher?

Seit 1994 ist die Gebärdensprache in Sachsen-Anhalt eine anerkannte selbständige Sprache. Damit wird den gehörlosen, spätertaubten und schwerhörigen Menschen die Möglichkeit gegeben, sich in ihrer Sprache zu verständigen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hörbehinderten Menschen in unserer Gesellschaft.
Die vom Land geförderten Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den privaten Bereich, der nicht von anderen Kostenträgern, wie Krankenkassen, Behörden u.ä. abgesichert werden kann. Zu den Einsatzgebieten der Gebärdensprachdolmetscher zählen die Vermittlung für beispielsweise:

0
Hörbehinderte
0
Dolmetscher
0
Beratungsstellen
0%
Verständnis

Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern

Wir unterstützen die Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen. Dazu vermitteln wir Gebärdensprachdolmetscher mit qualifiziertem Studienabschluss.

Es ist für uns selbstverständlich, dass alle Informationen aus Einsätzen und auch die persönlichen Daten, streng vertraulich behandelt werden. Die Dolmetscher*innen und die Mitarbeiter der Vermittlungsstelle unterliegen einer strengen Schweigepflicht.

Wir vermitteln:

  • simultanes Dolmetschen von Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Lautsprachbegleitender Gebärdensprache (LGS) in Deutsche Lautsprache und umgekehrt
  • neutrale und professionell arbeitende Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Terminkoordination

Wenn Sie die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher*innen im Gebiet des nördlichen Sachsen-Anhalts wünschen, dann füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken Sie es uns zu. Wir kontaktieren Sie nach Erhalt des Formulars, um letzte Details mit Ihnen zu besprechen.

Vermittlungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher

Zu den Aufgaben der Gebärdensprachdolmetschervermittlungsstelle gehört die Annahme des Antrages auf Dolmetscherleistung des Hörbehinderten und die Prüfung, ob alle notwendigen Angaben enthalten sind. Wenn die Notwendigkeit des Dolmetschers bestätigt werden konnte, sucht die Vermittlungsstelle nach einem geeigneten Dolmetscher (Wohnortnähe, freier Termin beim Dolmetscher und Wünsche der hörbehinderten Person werden berücksichtigt). Sind alle Informationen zusammengetragen, werden diese an den Antragsteller weitergegeben wer als Dolmetscher eingesetzt wird.

Die Vermittlungsstelle unterstützt sie zudem beim ausfüllen ihrer Abrechnunsformulare und übernimmt die Annahme, Prüfung und buchhalterische Aufbereitung der anstehenden Dolmetscherabrechnung. Der „Dolmetschertopf“ des Landes Sachsen-Anhalt liegt in der Verwaltung der Gebärdensprachdolmetschervermittlungsstelle.

Wünschen Sie weitere Informationen zu unserer Vermittlungsstelle, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:

  • Beratungsstellen für Hörbehinderte e.V. – Magdeburg

  • Ferdinand-Schrey-Straße 22
    39122 Magdeburg
  • 0391 / 62 72 915 (Frau Sylke Schulle)
    0391 / 62 72 916 (Frau Claudia Pflanz)

  • 0391 / 620 291 57

  • magdeburg@hoerbehindertenhilfe.de